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Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verabschiedung einer Änderung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein.

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:

  • Bis zum 30.09.2025:
  • Ab dem 01.10.2025
  • Bis zum 31.12.2025
  • Ab dem 01.01.2026
  • Urlauberfischereischein
  • Onlinedienst für Fischereidokumente

Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite Schleswig-Holstein.de

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