Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Schenefeld ist bemüht, die Websiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.amt-schenefeld.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen erfüllen.
- Formularfelder, die sich auf die Nutzenden selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein autocomplete-Attribut.
- Bei einigen Formularen werden Captchas für den Spamschutz verwendet, die nicht barrierefrei auslesbar sind.
- Nach Absenden eines Formulars wird der Fokus nicht automatisch auf die Bestätigungsmeldung gelegt, so dass nicht ersichtlich ist, ob das Absenden erfolgreich war.
- Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können.
- Der Digitale Ortsplan ist nur eingeschränkt nutzbar. Die Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit nicht allen Anforderungen der BITV entsprechen kann. Eine Verbesserung der Tastatursteuerung wird jedoch angestrebt.
- In nicht allen Bereichen der Website werden die individuellen Browsereinstellungen bzgl. der Schriftgröße übernommen.
- Zitate werden nicht mit dem blockquote-Attribut ausgezeichnet.
- Erläuterungen in Leichter Sprache sind derzeit nicht vorhanden
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind derzeit nicht vorhanden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 21.07.2026
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@amt-schenefeld.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:
Amt Schenefeld
Der Amtsdirektor
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld
Telefon: 04892 8089-0
info@amt-schenefeld.de
Beschwerdeverfahren
Sind Sie mit der Antwort auf Ihre über den Feedback-Mechanismus eingereichte Mitteilung nicht zufrieden oder haben Sie innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein wenden. Bei der Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen können Sie beantragen, dass die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit überprüft wird.
Das Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos. Für die Einreichung einer Beschwerde muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ihre Beschwerde können Sie online über das Beschwerdeformular der Beschwerdestelle einreichen oder unmittelbar an die folgende Stelle richten:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Internet: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren