Der Amtsausschuss
Der Amtsausschuss setzt sich aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie entsprechend § 9 AO weiteren Mitgliedern der größeren Gemeinden zusammen. Ihm gehören 26 Personen an.
Vorsitzender des Amtsausschusses:
Die Stellvertretung besteht aus:
Die Zusammensetzung des Amtsauschusses können Sie hier einsehen.