Städtebauförderung Schenefeld
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Schenefeld!
Die Gemeinde Schenefeld hat sich der Herausforderung gestellt, die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde zu sichern, städtebauliche Missstände und Potenziale zu identifizieren und Handlungsschwerpunkte zu konkretisieren. Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen (VU) wurde eine umfangreiche Analyse der städtebaulichen Situation der Gemeinde erstellt und als Ergebnis ist im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) ein zukunftsfähiger Maßnahmenplan entstanden. In den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren sollen verschiedene Projekte mithilfe der Städtebauförderung umgesetzt werden. Unter www.beteiligung-schenefeld.de finden Sie die Chronologie des Verfahrens und die Dokumentation der Beteiligungsergebnisse.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann aktuell leider keine öffentliche Veranstaltung stattfinden, in der die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts vorgestellt und erörtert werden. Daher finden Sie nachfolgend alle Informationen. Neben den Berichtsunterlagen, die zum Download bereitstehen, präsentiert Ihnen Herr Andreas Kiefer von der BIG Städtebau GmbH die Ergebnisse der VU und des IEK im nachfolgenden Video. In einer Fragensammlung (FAQ) werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.
>>Informationsvideo<<
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Bericht vorbereitende Untersuchungen und IEK Schenefeld
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Anlagen
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Pläne
FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?
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Was versteckt sich hinter der Abkürzung KSG?
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Welches Ziel verfolgt das Programm KSG?
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Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinde?
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Können neben der Städtebauförderung weitere Fördermittel genutzt werden?
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Wie unterscheidet sich das Untersuchungsgebiet vom Sanierungsgebiet/den Sanierungsgebieten?
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Wie lange ist die Laufzeit einer Sanierungssatzung, wie lange besteht ein Sanierungsgebiet?
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Warum ist mein Gebäude gelb oder rot markiert? Wer bewertet und auf welcher Grundlage werden die Gebäude bewertet?
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Wann werden die Ausgleichsbeträge erhoben? Wie hoch werden die Ausgleichsbeträge für die EigentümerInnen ausfallen?
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Welche Summen werden bei der Ausgleichsbetragsberechnung herangezogen – Gesamtmaßnahmenvolumen oder Eigenanteil der Kommune?
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Erhalten nur diejenigen EigentümerInnen steuerliche Vorteile, welche einen nachgewiesenen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf haben?
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Wer zahlt die Gebühren des Sanierungsvermerks?
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Kann ein Sanierungseintrag im Grundbuch zu einer Wertminderung einer Immobilie führen?
Für darüberhinausgehende Rückfragen stehen Herr Andreas Kiefer mit seiner Kollegin Frau Andrea Otto Ihnen bis zum 18.10.2021 gerne telefonisch montags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 040 / 3410678-41 zur Verfügung.