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Amt Schenefeld
 

Amt Schenefeld
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld
Tel.: 04892 8089-0
Fax.: 04892 8089-44

www.amt-schenefeld.de


Öffnungszeiten
Montag: nur nach Terminvereinbarung

Dienstag: 07.00-13.00 Uhr

Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr &
zusätzlich 13.00-18.00 Uhr

Freitag: nur nach Terminvereinbarung

 

 

Abweichende Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Archivs

DO

10.00  - 12.00 Uhr

 

Attention!

Opening hours social office:

 

Tuesday 07:00 am - 01.00 pm

Thursday 08.00 am -12.00 pm

Thursday additionally 01:00 - 06:00 pm

Monday, wednesday and friday only with appointment.

 

 
Sitzungskalender
 
Derzeit sind keine Sitzungstermine geplant.
 
Veranstaltungen
 

Jubiläumsaustellung der Aquarellisten Farbenfreu(n)de

22.03.2023 bis 30.05.2023

Amt Schenefeld
 

Osterbasteln mit den Landfrauen

22.03.2023 - 19:00 Uhr

Holstenniendorf
 

Jubiläumsaustellung der Aquarellisten Farbenfreu(n)de

23.03.2023 bis 30.05.2023

Amt Schenefeld
 
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Bankverbindungen
 
Sparkasse Westholstein:
BLZ 222 500 20 Kto 20 000 333
IBAN
DE10 2225 0020 0020 0003 33
BIC NOLADE21WHO
Bordersholmer Sparkasse:
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IBAN
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Städtebauförderung Schenefeld

 

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Schenefeld!

Die Gemeinde Schenefeld hat sich der Herausforderung gestellt, die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde zu sichern, städtebauliche Missstände und Potenziale zu identifizieren und Handlungsschwerpunkte zu konkretisieren. Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen (VU) wurde eine umfangreiche Analyse der städtebaulichen Situation der Gemeinde erstellt und als Ergebnis ist im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) ein zukunftsfähiger Maßnahmenplan entstanden. In den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren sollen verschiedene Projekte mithilfe der Städtebauförderung umgesetzt werden. Unter www.beteiligung-schenefeld.de finden Sie die Chronologie des Verfahrens und die Dokumentation der Beteiligungsergebnisse.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann aktuell leider keine öffentliche Veranstaltung stattfinden, in der die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des intergierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts vorgestellt und erörtert werden. Daher finden Sie nachfolgend alle Informationen. Neben den Berichtsunterlagen, die zum Download bereitstehen, präsentiert Ihnen Herr Andreas Kiefer von der BIG Städtebau GmbH die Ergebnisse der VU und des IEK im nachfolgenden Video. In einer Fragensammlung (FAQ) werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.

 

Städtebau

https://vimeo.com/601026056

 

Bericht vorbereitende Untersuchungen und IEK Schenefeld:

00 - Bericht vorbereitende Untersuchungen und IEK Schenefeld

 

Anlagen:

01 - Anlage 1 - 2021-07-27_VU-IEK_Schenefeld_Unterlagen zum Monitoring

02 - Anlage 2 - 2021-07-27_VU-IEK_Schenefeld_Dokumentation_Öffentlichkeitsbeteiligung

03 - Anlage 3 - 2021-07-27_VU-IEK_Schenefeld_Ergebnisse der Befragung der EigentümerInnen

04 - Anlage 4 - 2021-07-27_VU-IEK_Schenefeld_Auswertung TöB-Beteiligung

 

Pläne:

05 - Plan 01 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Rahmenbedingungen

06 - Plan 02 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Eigentumsstruktur

07 - Plan 03 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Gebaeudenutzung

08 - Plan 04 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Gebaeudetypologie

09 - Plan 05 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Plan_Verkehrsinfrastruktur

10 - Plan 06 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_SozialeInfrastruktur

11 - Plan 07 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Gruen-undFreiflaechen

12 - Plan 08 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_BaujahrDenkmalschutz

13 - Plan 09 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Modernisierungs-undInstandsetzungsbedarfe

14 - Plan 10 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_StaerkenChancenPotenziale

15 - Plan 11 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Plan_MaengelMissstaendeKonflikte

16 - Plan 12 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Rahmenentwicklungsplan

17 - Plan 13 - 2021-07-22_VU-IEK_Schenefeld_Plan_Massnahmenplan

18 - Plan 14 - 2021-09-08_VU-IEK_Schenefeld_AbgrenzungSanierungsgebiete

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?

Finanzhilfen von Bund und Ländern für Städte und Gemeinden, um die kommunalen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Was versteckt sich hinter der Abkürzung KSG?

Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“.

Welches Ziel verfolgt das Programm KSG?

Übergeordnetes Ziel ist es, kleinere Städte und Gemeinden als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte für die Region zukunftsfähig zu gestalten. Es gilt, die Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Kommune sowie der Umlandgemeinden zu sichern.

Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinde?

Die Fördermittel des Bundes werden durch Mittel der Länder und der Kommunen ergänzt. Bund, Land und die jeweilige Kommune sind mit je einem Drittel beteiligt. Die Gesamthöhe der Fördermittel für die Gemeinde Schenefeld ist nicht vorab festgelegt. Es können jährlich Fördermittel beantragt werden.

Können neben der Städtebauförderung weitere Fördermittel genutzt werden?

Die Städtebaufördermittel können mit anderen Finanzierungs- und Fördermitteln kombiniert werden. Der Einsatz anderer Mittel erfolgt grundsätzlich vorrangig vor Städtebauförderungsmitteln.

Wie Unterscheidet sich das Untersuchungsgebiet vom Sanierungsgebiet/den Sanierungsgebieten?

Das Untersuchungsgebiet wurde von der Gemeinde und dem Ministerium festgelegt, um eine detaillierte Analyse zu ermöglichen. Das Ergebnis der Analyse spiegelt sich im Maßnahmenplan wieder. Anhand des Maßnahmenplans wird dann die Sanierungsgebietsgrenze gezogen.

Wie lange ist die Laufzeit einer Sanierungssatzung, wie lange besteht ein Sanierungsgebiet?

Das Verfahren wird sich auf ca. 10 - 15 Jahre erstrecken.

Warum ist mein Gebäude gelb oder rot markiert? Wer bewertet und auf welcher Grundlage werden die Gebäude bewertet?

Um die bauliche Situation der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet zu erfassen, werden im Rahmen der VU gemäß Baugesetzbuch (BauGB §141) alle Gebäude (öffentlich und privat) durch äußere Inaugenscheinnahme durch den VU Gutachter (BIG Städtebau GmbH) erfasst und hinsichtlich ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe eingeschätzt und nach definierten Kriterien bewertet. Sofern eine Immobilie im Maßnahmenplan eine gelbe oder rote Kennzeichnung aufweist bedeutet dies, dass durch die augenscheinliche Begutachtung von außen mittlere bis hohe Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe an dem Gebäude festgestellt wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich abschätzen wie hoch der allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf im Untersuchungsgebiet ist.

Wann werden die Ausgleichsbeträge erhoben? Wie hoch werden die Ausgleichsbeträge für die EigentümerInnen ausfallen?

Nach Abschluss der Sanierung, ggf. in 10-15 Jahren, wird die Sanierungssatzung aufgehoben. Sofern dann durch die umgesetzten Maßnahmen Grundstücke im Sanierungsgebiet (nur Gebiet „Neue Mitte“ – rote Abgrenzung im Plan) einen Lagewertvorteil (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung) erfahren haben, ist die Kommune verpflichtet, Ausgleichsbeträge von den EigentümerInnen zu erheben (§§ 152 bis 156 BauGB):

Seriöse Aussagen über die Höhe der Beiträge können zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Dies hängt ganz wesentlich von den bis zum Abschluss der Sanierung durchgeführten Maßnahmen im Gebiet ab.

Welche Summen werden bei der Ausgleichsbetragsberechnung herangezogen - Gesamtmaßnahmenvolumen oder Eigenanteil der Kommune?

Gebiet „Neue Mitte“:

Die Ausgleichsbetragsberechnung erfolgt nicht kostenorientiert und ist unabhängig von den Gesamtaufwendungen für die Sanierung.

 

Der unabhängige Gutachterausschuss ermittelt nach Abschluss der Sanierung, ob Immobilien neben der allgemeinen Wertsteigerung durch die umgesetzten Maßnahmen einen Lagewertvorteil erhalten haben. Es wird somit nur gutachterlich geschätzt, wie viel mehr Wert ein Grundstück hat – die Kosten der Einzelmaßnahmen sind nicht relevant.

Hierbei wird jedes Grundstück einzeln betrachtet und die mögliche Abschöpfung betrifft nur den Bodenwert. Unter Umständen fallen keine Ausgleichsbeträge an. Darüber hinaus kann die Kommune von der Erhebung absehen, sofern der Aufwand der Erhebung unverhältnismäßig ist.

Erhalten nur diejenigen EigentümerInnen steuerliche Vorteile, welche einen nachgewiesenen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf haben?

Nein. Alle EigentümerInnen in den Sanierungsgebieten können einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h, 10f, 11a EStG (erhöhte steuerliche Abschreibung) stellen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist dazu der Abschluss einer Vereinbarung mit der Kommune erforderlich, damit sie nach Fertigstellung der privaten Sanierungsmaßnahmen und Nachweis der Kosten die Bescheinigung von der Gemeinde Schenefeld zur Vorlage beim Finanzamt erhalten können.

Wer zahlt die Gebühren des Sanierungsvermerks?

Die Eigentümerschaft hat hier keine Kosten. Die Kommune übernimmt diese Kosten bzw. handelt es sich um einen amtsinternen Vorgang, für den keine Gebühren anfallen.

Kann ein Sanierungseintrag im Grundbuch zu einer Wertminderung einer Immobilie führen?

Der Sanierungsvermerk im Grundbuch dient als Information. Eine Wertminderung einer Immobilie/eines Grundstücks ist nicht zu erwarten. Insgesamt sind die Maßnahmen der Sanierung darauf ausgelegt, positive Auswirkungen auf die Grundstücke im Sanierungsgebiet zu haben.

 

Für darüberhinausgehende Rückfragen stehen Herr Andreas Kiefer mit seiner Kollegin Frau Andrea Otto Ihnen bis zum 18.10.2021 gerne telefonisch montags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 040 / 3410678 - 41 zur Verfügung.

 

 

 

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