An-, Ab- und Ummeldungen
Allgemeine Informationen
Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 erforderlich
Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die Verpflichtung wieder eingeführt, den Ein- und Auszug eines Mieters durch den Wohnungsgeber bestätigen zu lassen.
Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person ab 01.11.2015 mithin den Einzug oder Auszug (bei Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweitwohnung) schriftlich zu bestätigen.
Eine Anmeldung ist ohne die Vorlage der Bestätigung des Wohnungsgebers nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verfpflichtet sind innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die neue Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzumelden (§ 11 Landesmeldegesetz für das Land Schleswig-Holstein).
Ein Formular können Sie sich am Ende der Seite herunterladen.
Notwendige Unterlagen
- Identitätsdokument
- Wohnungsgeberbestätigung (kann am Ende der Seite runtergeladen werden)
Kosten
kostenlos
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Seider
Zimmer 17 (EG)
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (04892) 8089-16
(04892) 8089-44
Herr Dannenberg
Zimmer 19 (EG)
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (04892) 8089-14
(04892) 8089-44
Frau Schuhardt
Zimmer 18 (EG)
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (04892) 8089-15
(04892) 8089-44